Gesetzliche Grundlagen der arbeitsmedizinischen Tätigkeit in Italien

EINHEITSTEXT zur Arbeitssicherheit (D.Lgs. 81/2008)

  • GESETZESVERTRETENDES DEKRET 9 April 2008 Nr. 81 zum „Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz (sogenannter Einheitstext) modifiziert durch das
  • GESETZESVERTRETENDES DEKRET 3 August 2009 Nr. 106 mit Integrationen und Korrekturen

 

Weitere grundsätzliche Gesetzesnormen

  • GESETZESVERTRETENDES DEKRET 26 März 2001 Nr. 151 “Einheitstext der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz und Unterstützung der Mutterschaft und Vaterschaft“

 

Jugendschutz (D.Lgs. 345/1999)

  • GESETZESVERTRETENDES DEKRET 4 August 1999, Nr. 345 in „Ausführung der Direktive 94/33/EU zum Jugendschutz am Arbeitsplatz“

 

Nachtarbeit (D.Lgs. 532/1999)

  • GESETZESVERTRETENDES DEKRET 26 November 1999 Nr. 532 “Vorgaben zur Nachtarbeit“

 

Arbeitszeit (D.Lgs. 66/2003)

  • GESETZESVERTRETENDES DEKRET 8 April 2003 Nr. 66 in „Ausführung der Direktiven 93/104/EU und 2004/34/EU zur Organisation der Arbeitszeit“

 

Brandschutz und Erste Hilfe

  • MINISTERIALDEKRET 10-03-1998 “Generelle Kriterien des Brandschutzes und der Notfallplanung am Arbeitsplatz”
  • MINISTERIALDEKRET 15 Juli 2003 Nr. 388 „Regelungen in Bezug auf die Vorgaben für die betriebliche Erste Hilfe“, modifiziert durch das
  • DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 13. Juni 2005, Nr. 25 „ Durchführungsverordnung betreffend die Erste Hilfe Maßnahmen in den Betrieben der Autonomen Provinz Bozen“

 

Impfungen

  • GESETZ 5 März 1963 Nr 292 Verpflichtende Tetanusimpfung (definiert berufliche Tätigkeiten, für welche eine Tetanusimpfung verpflichtend ist)
  • MINISTRIALDEKRET 4 Oktober 1991 “Kostenfreies Angebot einer Hepatitis-B-Impfung” (definiert berufliche Tätigkeiten, für welche eine Hepatitis-B-Impfung kostenfrei durch den nationalen Gesundheitsdientst angeboten wird)

 

Alkohol- und Drogenabhängigkeit

  • GESETZ 30 März 2001 Nr 125 “Gesetzliche Grundlagen zu Alkohol und mit Alkohol verbundenen Problemen” (definiert die beruflichen Tätigkeiten mit Risiko durch das PROVVEDIMENTO 16 März 2006)
  • BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG vom 26. Juli 2010, Nr. 1305 “Medizinische Untersuchungen zum Ausschluss einer Drogenabhängigkeit für Mitarbeiter, die an ihrem Arbeitsplatz Tätigkeiten ausüben, welche spezifische Risiken gegenüber Dritten mit sich bringen“

Kontakt

Aurora Brianti

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